Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 14875/17

Tenor

Ziffern 1. und 4. der Entgeltgenehmigung betreffend die Terminierung im Festnetz der Beigeladenen vom 20. Oktober 2017 (BK 3j-16/164) werden aufgehoben. Ferner wird Ziffer 3. der genannten Entgeltgenehmigung insoweit aufgehoben, als darin eine Befristung im Hinblick auf Ziffer 1. ausgesprochen wird.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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