Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 2602/19

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die diese selbst tragen.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.


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