Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 209/20.A

Tenor

1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Borschberg aus Griesheim wird abgelehnt.

2.Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 604/20 gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Januar 2020 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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