Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 489/20

Tenor

1.Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selber trägt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. sind erstattungsfähig.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 Euro festgesetzt.


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