Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 701/20

Tenor

1. Der Antrag, die Antragsgegnerin unter Aufhebung ihrer Entscheidung vom 09.04.2020 im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung für die am 11.04.2020 angemeldete Versammlung mit dem Thema „Osterspaziergang“ zu erteilen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen