Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 809/20

Tenor

  • 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Durchführung der von ihm angemeldeten Versammlung auf dem Kölner Neumarkt am 08.05.2020 in der Zeit von 21,00 Uhr bis 22,00 Uhr „Künstlerischer, kreativer Akt für Demokratie und das deutsche Grundgesetz“ mit einer Beschränkung der Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen und ohne eine verbindliche Verpflichtung zur Eintragung von Teilnehmenden in eine Liste mit Vor- und Zuname, Postanschrift und Telefonnummer zu erteilen.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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