Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 814/20

Tenor

  • 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Durchführung der von ihm angemeldeten Versammlung in Bonn, Rochusstraße 1 am 08.05.2020 in der Zeit von 06,00 Uhr bis 08,00 Uhr „.XXXXXXXXXXXXX statt Grundechte zu beschränken“ ohne eine verbindliche Verpflichtung zur Eintragung von Teilnehmenden in eine Liste mit Vor- und Zuname, Postanschrift und Telefonnummer zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • 2. Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt


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