Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 25 L 1969/20.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (25 K 5769/20.A) wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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