Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 2416/20.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt  (...) wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2020 enthaltene Abschiebungsandrohung (VG Köln 14 K 6932/20.A) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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