Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 2117/20

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.630,48 Euro festgesetzt.


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