Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1246/21

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Dienstposten „Erster Rechtslehrer/Erste Rechtslehrerin“ bei der Marineschule X.      in Y.         zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 18.339,77 Euro festgesetzt.


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