Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 79/22

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 4. Januar 2022 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 72,65 Euro festgesetzt.


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