Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 320/22

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, vorläufig bis zu einer durch ihren Gesundheitsdienst oder durch ihr Gesundheitsamt erfolgten Untersuchung der Antragstellerin oder – im Fall, dass eine solche Untersuchung aus anderen als von der Antragstellerin zu vertretenden Gründen nicht stattfindet – bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren von einer Abschiebung beider Antragsteller abzusehen.

Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.


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