Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 1337/22

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

         Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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