Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 676/23

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, als Gesamtschuldner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen