Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 1838/25.A

Tenor

Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren und auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 K 5902/25.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Juli 2025 unter Ziffer 5. enthaltene Abschiebungsandrohung werden abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Antragsteller.


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