Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 2963/25

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 8114/25 erhobenen Klage gegen den Beschluss der Antragsgegnerin vom 26. September 2025 (BK 10-25-0599_Z) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

  1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen