Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 22 K 6342/22.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Oktober 2022 (Gz.: N01) wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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