Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 3953/00.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes zu Ziffer 4 wird insoweit aufgehoben, als dem Kläger für den Fall der erneuten Wiedereinreise in die Bundesrepublik die Abschiebung angedroht wird.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichts-kosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.


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