Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 117/03

Tenor

1. Frau T. S. , T. straße 3, 4. I. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Zwangsgeldandrohung im Bescheid des Antragsgegners vom 23.1.2003 wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Streitwert wird auf 4.062,50 ( festgesetzt.


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