Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 34/04

Tenor

Der Antrag vom 12. Januar 2004 wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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