Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 567/04

Tenor

Die Bescheide des Beklagten über Grundbesitzabgaben vom 10.12.2003 für die Grundstücke N. . 93 und 95 bezüglich der Winterwartungsgebühren für das Jahr 2003 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 13.01.2004 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.


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