Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 395/05

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 ( festgesetzt.

4. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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