Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 784/05

Tenor

Die dem Beigeladenen von der Beklagten erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 24.06.2004 zur Nutzungsänderung einer Fläche in einen Biergarten mit 24 Sitzplätzen auf dem Grundstück Gemarkung H. , Flur 63, Flurstück 103, L.------straße 137, und der Widerspruchsbescheid des Landrates des Kreises H. vom 10.03.2005 werden aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils selbst.


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