Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 2378/05

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung am 20.06.2006 in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 16/17 und der Beklagte zu 1/17.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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