Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 K 146/08

Tenor

Die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts vom 16.09.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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