Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 268/12.A

Tenor

Die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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