Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 443/13

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten    

    des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 37.500 Euro festgesetzt.


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