Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 2 K 3290/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.655,20 € zuzüglich 4 % Zinsen ab dem 21.11.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.


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