Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 760/14

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 1203/14 gegen die der Beigeladenen erteilte 1. Teilgenehmigung vom 08.04.2014 wird wiederhergestellt.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu je ½.

  • 3. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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