Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 180/15

Tenor

1. Der Antrag vom 23. Februar 2015 wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu1.

3. Herr …wird zum Verfahren beigeladen.

4. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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