Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 285/15.A

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt und Rechtsanwalt X.         , N.      , beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 10 K 763/15.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. März 2015 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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