Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 357/18

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der im Verfahren 11 K 1268/18 erhobenen Klage gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 14.03.2018 wird wiederhergestellt.

  • 2. Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgegner und die Beigeladene selbst.

  • 3. Der Streitwert wird auf 15.850,00 € festgesetzt.


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