Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 L 644/19

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom

6. Juni 2019 (9 K 1871/19) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. Mai 2019 wird angeordnet.

  • 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

    außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  • 3. Der Streitwert beträgt 2.500,00 Euro.


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