Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1000/19.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I1.     -Q.    , C.         , wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 10 K 2758/ 19.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. Juli 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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