Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 814/20

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Auflage Nr. 1 der Verfügung des Antragsgegners vom 29.09.2020 wird wiederhergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 € festgesetzt


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