Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 729/20

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Az. 7 K 2326/20 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Ziffer 6.2. Satz 1 Alt. 2 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen wird angeordnet.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen