Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 1073/20

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

3. Der Streitwert wird auf 1.875,00 € festgesetzt.


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