Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 12 L 599/22.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 12 K 2197/22.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Juli 2022 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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