Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 2687/00

Tenor

Der Bescheid des Beklagten zu 1. vom 03. April 2000 und dessen Widerspruchsbescheid vom 31. Juli 2000 werden aufgehoben.

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 5.128,26 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 20. August 2000 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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