Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 13 K 2982/04.O

Tenor

Der Beamte wird wegen Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt.

Der Beamte trägt die Kosten des Verfahrens.

Dem Beamten wird auf die Dauer von 6 Monaten ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 % des im Zeitpunkt der Urteilsfällung erdienten Ruhegehalts bewilligt.


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