Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 726/07

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 2207/07 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 27. November 2007 wird hinsichtlich der unter den Nummern 1, 2 und 3 getroffenen Anordnungen wiederhergestellt und hinsichtlich der hierzu verfügten Zwangsgeldandrohungen angeordnet. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.

Der Antragsteller trägt 1/5, der Antragsgegner 4/5 der Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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