Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 10 L 39/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 187/09 der Antragsteller gegen die Nrn. 2 und 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 18. Dezember 2008 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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