Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 8 K 1729/08

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 15. Juli 2008 wird aufge-hoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Aufenthaltser-laub¬nis des Klägers vom 18. April 2007 zu verlängern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Be¬klagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre¬ckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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