Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 670/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 2494/10 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 2. November 2010 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax übermittelt werden.


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