Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 2107/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1930/16
7. Dezember 2017
2 K 1930/16 7. Dezember 2017

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