Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 294/13

Tenor

Die Stadt B.     , vertreten durch den Bürgermeister, T.--straße 00, 00000 B.     , wird beigeladen.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu 3. bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache vorläufig in die X-Schule B.     , Städtische Katholische Grundschule - Primarstufe - aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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