Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 948/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 2478/16 des Antragstellers gegen das Rückkehrverbot und die Zwangsgeldandrohung in der polizeilichen Verfügung des Antragsgegners vom 20. Juni 2016 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.