Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 371/18.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 9 K 1123/18.A nicht durchgeführt werden dürfen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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