Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 534/18.A

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. Februar 2018 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu einem Sechstel und die Beklagte zu fünf Sechsteln.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.


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inks">Zerm, Weibliche Genitalverstümmelung. Was müssen Kinder- und Jugendärzte über die genitale Beschneidung von Mädchen wissen? - Zahlen, Daten, Fakten, in: prädiat. prax 82 (2014), S. 59 (62), abrufbar im Internet.

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